Behandlung bei behördlichen Weisungen

  • ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung,

  • klinisch-psychologische Beratung und Betreuung,

  • Psychotherapie oder

  • psychosoziale Beratung und Betreuung

Haben Sie eine Weisung vom Gericht, der Staatsanwaltschaft, dem Arbeitgeber, der Bezirksverwaltungsbehörde oder einer anderen zuweisenden Stelle?

Bitte nehmen Sie zu Ihrem ersten Termin bei uns eine Kopie Ihrer Weisung mit.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung
Wir sind eine anerkannte Suchtberatungsstelle nach § 15 SMG (http://www.jusline.at/15._SMG.html) und bieten folgende gesundheitsbezogene Maßnahmen: